Geistlich-synodales Arbeiten in Gemien, wie es von der Weltsynode über Synodalität für alle Transformationsprozesse der katholischen Kirche verbindlich eingeführt wurde, stellt Leitung in neue Kontexte und vor neue Herausforderungen und Aufgaben. Dabei sind zwei Arbeits-Phasen zu unterscheiden: Entscheidungsfindung und Entscheidungsfeststellung.
Geistliche Leitung in kirchlichen Transformationsprozessen
Text: Peter Hundertmark – Photo: 95c/pixabay.com
Damit geistlich gegründete und inspirierte synodale Entscheidungs- und Transformationsprozesse in kirchlichen Gremien ideale Rahmenbedingungen finden, müssen drei bis vier Faktoren beziehungsweise Rollen zusammen wirken: Die Mitglieder des Gremium müssen bereit sein, sich auf ungewohnte Vorgehensweisen einzulassen, Stille in die Beratung zu integrieren, sich persönlich auch mit ihren innere Regungen und ihrer geistlichen Erfahrung einzubringen, veränderte Sitzungsrhythmen und ergebnisoffene Prozesse zu akzeptieren. Eine mögliche Moderation braucht eine Wertschätzung für geistliche Interventionen und eine gewisse Flexibilität, da solche Interventionen oft nicht vorgeplant werden können, sondern sich jeweils aktuell aus der Dynamik der Beratung ergeben. Die geistlichen Begleiter*innen oder geistlichen Facilitator*innen brauchen eine entsprechende fachliche Qualifikation, geistliche Erfahrung und ein gerüttelt Maß Gelassenheit. In diesem Beitrag soll nun aber primär auf die Aufgaben der geistlichen Leitung fokussiert werden.
Die geistliche Leitung in synodalen Gremienprozessen kann durch eine einzelne Person oder durch ein Präsidium oder einen Vorstand kollektiv ausgeübt werden. Die Anforderungen für konsistentes Handeln sind natürlich in einem Kollektiv höher und erfordern mehr Abstimmung vor und während der Arbeitsphasen des Gremiums. Die Aufgaben der geistlichen Leitung sind zudem zu differenzieren je nachdem, ob es sich um die Phase der Entscheidungsfindung (decision making) oder der Entscheidungsfeststellung (decision taking) handelt.
Bevor ein Gremium mit seiner Leitung überhaupt in einen synodalen, geistgeführten Transformationsprozess einsteigen kann, muss die Leitung eine Entscheidung treffen und sie auch veröffentlichen. Sie entspricht der „großen Seele und Weitherzigkeit“, die Ignatius von Loyola als Vorbedingung für geistgeführte Übungen beschreibt (Exerzitienbuch, 5) und bedeutet einerseits die Bereitschaft, sich von Gott führen und überraschen zu lassen, andererseits die Entschiedenheit, das was von Gott her und im Wirken seines Geistes nach sorgfältiger Unterscheidung erkannt wurde, auch in die Praxis umzusetzen.
Für die Entscheidungsträger – individuell oder kollektiv – in kirchlich-synodalen Transformationsprozessen bedeutet es einerseits, dass echte Partizipation und gemeinschaftliche Unterscheidung in ergebnisoffenen Prozessen angezielt und nicht nur Zustimmung zu einem vorgefassten Plan organisiert. Die Verantwortlichen müssen das Ergebnis aus der Hand geben und sich auf geistgeführte emergente Lösungen einlassen. Zum anderen verlangt es die Selbstverpflichtung, das was in gemeinsamer Beratung und gemeinschaftlicher Unterscheidung der Geister als Konsens entstanden ist, auch zu bestätigen, in Kraft zu setzen und für die Umsetzung zu sorgen. Geistgeführte Prozesse lassen die Verantwortlichen in der Entscheidungsfeststellung nicht frei, sondern binden sie an die gemeinsamen Ergebnisse. Kirchenrechtlich ist das im Moment oft nur durch eine vorgängige Selbstverpflichtung möglich.
Anders – inspiriert vom Abschlussbericht der Weltsynode über Synodalität – gesagt: Die Aufgabe der Hierarchie kann nur im synodalen Geschehen wahrgenommen werden. Sie steht nicht neben oder gar über dem gemeinschaftlichen Entscheiden, auch wenn ihr darin gegebenenfalls nochmal eine besondere Verantwortung zukommt. Wo die Leitung dazu nicht bereit ist, verlässt sie die Vorgaben des Lehramtes und es kann kein synodaler Beratungs- und Transformationsprozess stattfinden.
Natürlich können diese Veränderungen im Selbst- und Kirchenverständnis nicht einfach in einem einzigen, heroischen Akt beschlossen werden. Sie entstehen auf dem Weg geistlich-synodaler Transformation und sind für alle Beteiligten – Gremienmitglieder, Moderation, geistliche Begleitung, geistliche Leitung und die Rezipienten der Entscheidungen – ein tiefgreifender Bekehrungsprozess. Aber auch wenn sie erst entstehen, müssen sie doch von Anfang an „kontrafaktisch“ vorausgesetzt werden, denn auf diese Weise entsteht der Freiraum, in dem die Bekehrung geschehen und die Veränderung tatsächlich nach und nach erreicht werden kann.
…
A. Entscheidungsfindung
In der Phase der Entscheidungsfindung obliegen der geistlichen Leitung dann fünf zentrale Aufgaben, die unmittelbar mit ihrer Verantwortung verbunden sind und nicht – zum Beispiel an die geistliche Begleitung/Facilitation – delegiert werden können.
Festlegen des Stils der Beratung
Die geistliche Leitung legt gemeinsam mit dem Gremium und entsprechend der Satzung fest, in welcher Weise die geistliche Begleitung/Facilitation ausgeübt werden soll und welche Rechte den Begleiter*innen im Gremiengeschehen zukommen. In Geschäftsordnungsdebatten und während des Beratungsgeschehens stärkt sie bei Bedarf den Begleiter*innen den Rücken und tritt für deren Funktion und Rolle ein.
Sie sorgt vor dem ersten Gremientreffen, das mit den Methoden geistlichen Arbeitens gestaltet werden soll, im Gremium für eine gute Kenntnis der zu erwartenden Vorgehensweisen und der (persönlichen) Anforderungen. Um dies gewährleisten zu können, macht und reflektiert die Leitung idealerweise vorab eigene Erfahrungen mit den geplanten Methoden.
Wenn notwendig bringt die geistliche Leitung mit dem Gremium zusammen eine Änderung oder Präzisierung der Geschäftsordnung auf den Weg.
In das Beratungsgeschehen der ersten Phase (Entscheidungsfindung) bringt sich die geistliche Leitung mit allem Wissen und mit ihrem Überblick über die Organisation, ihre aktuellen Herausforderungen und ihre Geschichte, mit allen ihr zur Verfügung stehenden inhaltlichen Kompetenzen in das Geschehen ein, aber so, dass ihre Beiträge gleichwertig neben den Beiträgen anderer Gremienmitglieder stehen. Formal wird das signalisiert, indem Personen aus der Leitung in dieser Phase nicht mehr Redezeit eingeräumt wird, als allen anderen Gremienmitgliedern auch. Auch sitzen die Leitungspersonen mit allen anderen in gleicher Weise im Kreis“, der bekanntlich kein „Oben“ und kein Präsidium hat.
Dort wo persönliche Beiträge aus dem eigenen Erleben oder aus der eigenen geistlichen Erfahrung in den synodalen Prozess einzubringen sind, tut es die geistliche Leitung nicht in ihrer Funktion, sondern ausschließlich als Christgläubige – in der gleichen Weise wie alle anderen Christgläubigen im Gremium. Unterschiede in kirchlichem Stand und Dignität dürfen hier nicht zum Tragen kommen. Für die Dauer der ersten Phase des Beratungsgeschehen suspendiert die geistliche Leitung deshalb aktiv und durch transparente Entscheidung die ihr zukommenden organisationalen Verantwortlichkeiten und Durchgriffsrechte.
Dort, wo ihr eine besondere Würde von anderen Mitgliedern implizit angetragen wird, verhalten sie sich aktiv dagegen und stellen die gleiche Würde aller Christgläubigen aus der Taufe klar. Da solche Vermutungen von Ungleichheit jedoch von unzähligen früheren Kirchenerfahrungen und -bilder getragen werden und auf unbeobachteten inneren Prozessen beruhen, erfordert dieses aktive Eintreten für die Gleichheit eine hohe Achtsamkeit, Reaktionsschnelligkeit und entschiedenes Auftreten seitens der Leitungspersonen. Jede noch so implizite Überordnung, Verehrung, Klerikalisierung… – selbst- oder fremdzugeschrieben – zerstört die Einheit und die gleiche Würde des Gottesvolkes.
…
Beratungsgremium
Aufgabe der geistlichen Leitung ist es, für die Entscheidungsfindung das jeweils für die Aufgabe geeignete Beratungsgremium zusammen zu stellen. Es kann sein, dass sich die in der Kirchenverfassung vorgesehenen Gremien dahin entwickeln, dass sie geistlich-synodal arbeiten. Für eine Übergangszeit kann es aber auch notwendig sein, ein eigenes Beratungsgremium daneben neu zusammen zu stellen. Dieses kann also von den institutionell – in der Kirchenverfassung – vorgesehenen Gremien unterschieden sein. Diesen Gremien mit ihrer verfassungsmäßigen, kirchenrechtlich oder partikularrechtlich definierten Besetzung kommt eine zweite Beratung oder –
je nach Thema – auch die Entscheidungsfeststellung zu. Diese Rolle darf durch mögliche ergänzende Gremien der Entscheidungsfindung nicht eingeschränkt werden. Eine fruchtbare und gegenseitig wohlwollende Verzahnung ist von essenzieller Bedeutung für das synodale Geschehen.
Zentrale Aufgabe des entscheidungsfindenen Gremiums in synodalen Transformationsprozessen ist die Unterscheidung der Geister in Gemeinschaft. Im Englischen wird dieses Gremium deshalb auch als „discerning body“ – im Unterschied zu den institutionalisierten Gremien – bezeichnet. Von einem „body“ wird deshalb gesprochen, weil durch die geistlichen Vorgehensweisen die Mitglieder als „Quasi“-Organismus in Konkretion der theologischen Rede vom Leib Christi angesprochen werden. Als „korporative Person“ entwickelt sich das Gremium während des Beratungsgeschehen zudem hin auf ein Mehr geistliche und kollektive Mündigkeit – durchaus mit Auswirkungen auf die geistliche Mündigkeit seiner Mitglieder.
Die Mitgliedschaft in einem solchen „discerning body“ ruht deshalb auch auf anderen Kriterien, als gemeinhin bei der Besetzung kirchlicher Gremien angelegt werden. Da ein „discerning body“ zusammengerufen wird, um sich achtsam und geistlich unterscheidend auf die Präsenz Gottes, der immer aus der Zukunft auf uns zu kommt, und auf seine Sehnsucht für seine Kirche auszurichten, sollen die Mitglieder zukunftsmutige – in gewissem Sinne „adventliche“ – Menschen sein, die in der Lage sind „out of the box“ und aus völlig neuen, in einem Paradigmenwechsel gründeten Perspektiven auf die Herausforderungen zu schauen.
Mit dem Bild vom Organismus unmittelbar verbunden ist die notwendige Fähigkeit und Bereitschaft zusammen zu wirken – und dabei unvoreingenommen auf die anderen Mitglieder und ihre vielleicht so ganz anderen Erfahrungen, Meinungen und geistlichen Traditionen zu hören. Das Hören reicht dabei jedoch noch tiefer: Es gilt nicht nur in Freiheit und Wohlwollen auf das Gesagte hin zu hören, es wirklich ernst zu nehmen, sondern auch auf das Wort Gottes in und hinter den Beiträgen der anderen Christgläubigen.
Sie sollen zudem bereit sein, sich immer wieder und wachsend durch den Geist Gottes indifferent machen zu lassen. Indifferenz wird dabei als „maximales Engagement für das Ziel bei maximaler Freiheit in der Wahl der Mittel“ verstanden. Indifferenz verlangt, dass die eigenen Interessen in einem Beratungsthema offen gelegt und nach Möglichkeit relativiert werden. Indifferente Menschen arbeiten gemeinschaftlich für die beste Lösung – in theologischer Sprache: den Willen Gottes – und nicht für die Durchsetzung der eigenen Ideen, Interessen und Loyalitäten. Sie sind in der Lage, auch altbewährte. Sogar „sakrosankt“ gewordene Mittel gedanklich aufzugeben und unvoreingenommen nach dem effektivsten Instrument und den effizientesten Methoden hin auf das gemeinsame Ziel zu fragen.
Je geistlich erfahrener und sprachfähiger die Mitglieder eines solchen „discerning bodies“ sind, über je mehr Charisma, Übung und Erfahrung sie in der Unterscheidung der Geister verfügen, desto fruchtbarer werden sie sich in die Entscheidungsfindung im spirituell-synodalen Beratungen einbringen können. Gegebenenfalls müssen ihnen Regeln für die Unterscheidung zur Verfügung gestellt und ihre Anwendung miteinander eingeübt werden.
Aufgabe der geistlichen Leitung – und gegebenenfalls der institutionell zuständigen Gremien – ist es, vorab die wünschenswerten (fachlichen) Kompetenzen für das Beratungsgeschehen zu ermitteln. Dies kann in einem Vierschritt geschehen: Was ist die Aufgabe? Welche Kompetenzen werden dafür benötigt? Wie können die benötigten Kompetenzen, die in aller Regel nie vollständig in Einzelpersonen vorfindlich sind, fruchtbar und sachgerecht miteinander verschränkt werden? Wer kann Elemente der erforderlichen Kompetenzen einbringen? Aus dieser Vorklärung ergibt sich auch die vermutlich effizienteste Größe des „discerning body“ – arbeitsfähig und bezüglich der Kompetenzen hinreichend komplex aufgestellt.
Komplexität ist zugleich das nächste Stichwort. Die geistliche Leitung muss die Zusammensetzung des „discerning body“ nach Möglichkeit so steuern, dass die Umweltkomplexität des jeweiligen Beratungsgegenstand annähernd durch die Komplexität der beratenden Mitglieder abgebildet wird. Das erfordert eine große Diversität der Zugänge, Prägungen, Zugehörigkeiten zu gesellschaftliche Gruppen und Milieux, kulturellen und ethnischen Kontexte… In einer von Migration mitgeprägten katholischen Kirche in Deutschland, kann ein solcher „discerning body“ beispielsweise nicht sachgemäß gemeinsam die Geister unterscheiden, wenn Menschen mit Migrationserfahrung im Gremium fehlen. Diversitätstoleranz – eigentlich sogar eine Neugier auf ganz „andere“ Menschen und Meinungen – ist zugleich eine weitere förderliche Kompetenz der Mitglieder.
Ein „discerning body“ verleiblicht immer in partikular-begrenzter Form das Ganze des Gottesvolkes. Das Gottesvolk ist aber nicht vollständig, wenn die Stimmen der Armen und Benachteiligten fehlen. Dabei kann, muss aber wirtschaftliche Armut nicht wichtigste Kriterium sein. Bevor die Beratung und gemeinschaftliche Unterscheidung der Geister beginnen kann, ist immer die Frage zu stellen, wer, welche Stimme, in der aktuellen Versammlung fehlt. Wer, welche Gruppe(n), ist/sind im gegebenen Thema durch Benachteiligung potenziell ausgeschlossen? Vertreter*innen dieser Gruppen müssen Sitz und Stimme im Gremium haben, sondern droht die Unterscheidung der Geister in eine nicht mehr korrigierbare Schieflage zu geraten. Damit sie dieses Recht auf Sitz und Stimme ausüben können, müssen Sprachniveau und Vorgehensweisen entsprechend überdacht und angepasst werden. Nicht-Theolog*innen etwa müssen die theologischen Zusammenhänge alltags- und erfahrungsnah erschlossen werden. Ähnliches gilt für diejenigen Menschen oder Gruppen, die von möglichen Entscheidungen betroffen sind. Solange Stimmen fehlen, ist das Gottesvolk nicht vollständig repräsentiert und die Beratung kann nicht beginnen, da die Unterscheidung der Geister nicht sachgemäß möglich ist.
Es gibt kein Thema, bei dem es keine eigenen – persönlichen oder gemeinschaftlichen blinden Flecken gäbe. Gott schickt seinem Volk deshalb schon immer „Fremdprophet*innen“: Menschen, die außerhalb der verfassten Gemeinschaft stehen, ihr aber wohlgesonnen sind und die bereit sind, ihre Expertise und ihre Wahrnehmung kritisch-freundlich zur Verfügung zu stellen. Eine geistliche Leitung wird sorgsam nach solchen Fremdprophet*innen suchen und sie in geeigneter Weise in die Beratungen integrieren.
…
Zeit
Die verfügbare Zeit ist der am stärksten limitierende Faktor für geistliches Arbeiten in Beratungsprozessen. Es sind immer zu viele Themen und immer zu wenig Zeit schon für „konventionelle“ Beratungsformate. Will man eine gemeinschaftliche Unterscheidung der Geister als Basis der Entscheidung erreichen, verschärft sich die Situation nochmals erheblich. Unterscheidung beginnt immer mit dem Wahrnehmen in der ganzen Breite der Fakten, der verschiedenen Stimmen der Christgläubigen und der vielfältigen inneren Regungen. Allein dafür braucht es Zeit – und in weniger geübten Gremien umso mehr. Geistliches Arbeiten setzt zudem biblisch an und sucht die Vertiefung im Gebet. Auch dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Bei schwerwiegenden Entscheidungen ist es keine Verschwendung immer wieder bis zu einstündige Zeiten der Stille, des Nachsinnens und des Gebets einzuhalten.
Geistliches Unterscheiden verlangt zudem, dass alle Stimmen in gleicher Weise gehört werden. Also müssen meist Kleingruppenphasen integriert werden, die erst in einem zweiten, manchmal in einem dritten Schritt wieder im Plenum zusammen geführt werden.
Diese scheinbar sehr zeitaufwändige Vorgehensweise hat aber fünf große Vorteile: Es wird ein wesentlich tieferes Eindringen in die Beratungsmaterie erreicht; Es gelingt auf diese Weise eher, Raum und Zeit für die Stimme des Geistes Gottes in die Abläufe zu integrieren; Es wird ein Ergebnis erreicht, das einem geteilten starken Konsens mit hohem Commitment aller Beteiligten nahe kommt und alle Situationen, die den „discerning body“ in Gewinner und Verlierer spalten würden, können eher vermieden werden; Das Verfahren verstärkt die Energie der Teilnehmenden und des ganzen Gremiums, während sonst Gremiensitzungen leicht zu einem Energie“verlust“ führen. Die Umsetzung geht deshalb sehr viel rascher vonstatten, auch da die üblicherweise auftretenden, auf die Entscheidung folgenden Widerstände nicht oder nur in geringem Maße entstehen.
Von der geistlichen Leitung verlangt das, dass durch geeignete Maßnahmen die notwendige Zeit zur Verfügung gestellt wird. Normalerweise können die Sitzungsperioden jedoch nicht ausgedehnt werden oder häufiger stattfinden. Es braucht also andere Vorgehensweisen. Eine Hilfe ist eine klare und durchdachte Roadmap, die die notwendigen Beratungsschritte auf die verfügbare Zeitspanne verteilt. Meist muss aber grundsätzlicher in die Beratungsweise eingegriffen werden. So ist beispielsweise die Bearbeitung operativer Themen von der Beratung konzeptionell-strategischer Anliegen zu trennen. Ausreichend Vertrauen vorausgesetzt, können viele operativen Themen, aber auch manche konzeptionellen Themen begrenzter Reichweite an Einzelpersonen oder nachgelagerte Gremien übertragen werden. Soziokratie und Holokratie stellen hierfür erprobte Verfahren zur Verfügung. Auf diese Weise kann die strukturelle Überlastung, die viele kirchliche Leitungspersonen und Entscheidungsgremien zu übereilten Entscheidungen unter zu hoher Dringlichkeit zwingt, gemindert werden.
Aufgabe der geistlichen Leitung ist es aber auch, die nötige Zeit gegen die innere Unruhe im Präsidium selbst und im „discerning body“ zu verteidigen. Vereinbarte Schritte und Zeiträume dürfen in der „Hitze des Gefechts“ des Beratungsgeschehens nicht gekürzt werden. Andernfalls verlieren sie ihre Wirkung. Vielleicht müssen dafür die Sitzungsinstrumente „Antrag zur Geschäftsordnung“ in gemeinsam getragenem Konsens für die Phase der Entscheidungsfindung eingeschränkt werden.
Ein besonders Augenmaß ist darauf zu richten, in dem Moment, in dem ein Konsens schon zum Greifen nahe ist, die Zeit nicht abzukürzen. Das würde einer sich oft langsamer als die Argumente entwickelnden Weisheit den Raum nehmen. Für die „Gegentest“-Frage: Sind wir jetzt absehbar dauerhaft mit der Entscheidung im Frieden? sollte immer genug Zeit eingeplant werden. Die geistliche Leitung kann für diese Fragen auf die Expertise der Begleiter*innen zurückgreifen, muss deren Interventionen aber gegebenenfalls gegen das Gremium absichern.
…
Fragestellung
Durch die speziellen Verfahren und Gegebenheiten gemeinschaftlicher geistlicher Unterscheidung kann ein „discerning body“ in aller Regel nur eine Frage während eines Zusammenkommens beraten. Diese sollte also weitreichend und von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung sein. Beantwortet wird nämlich immer nur die Frage, die gestellt wird. Die richtige Frage zu formulieren ist die größte Herausforderung für die geistliche Leitung.
Die Frage muss also „radikal“ sein – an die Wurzel des Problems oder der Herausforderung gehen – und darf nicht bei den Symptomen und Epiphänomenen stehen bleiben. Beispiel: Bei allseits schwindender Zahl der Mitarbeiter*innen in der Pastoral, ist eine radikale Frage nicht, wie groß die pastoralen Räume gezogen werden müssen. Grundsätzlicher ist schon die Frage, wie pastorale Erreichbarkeit und personale Nähe trotz zurückgehendem hauptamtlichen Personal gelebt werden können. Darunter aber liegen noch radikalere Fragen nach dem Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt, nach Amtstheologie und Amtsverständnis, nach dem gemeinsamen Priestertum aller Christgläubigen und dessen Umsetzung in der pastoralen Praxis.
Die richtige Frage ist aber nicht nur „radikal“, sie ist immer auf die Sendung des Gottesvolkes und auf die Umsetzung des Willens Gottes – Gerechtigkeit, Freiheit, Frieden, Versöhnung, Heilung, Leben in Fülle für alle… – ausgerichtet. Geistgeführte Synodalität und geistinspirierte Neuentdeckung der Sendung für Menschen und Erde gehören zusammen und formen zwei Aspekte eines einzigen Prozesses. Die richtige Frage zielt deshalb nie nur auf die Kirche selbst, ihre Strukturen und Abläufe, ihre Selbstvergewisserung, sondern immer auf ihre Aufgabe, ihre Berufung und ihren Dienst.
Bevor die eigentlichen Beratungen beginnen können, muss also die Frage hinter der Frage gefunden werden. Dies kann durchaus mit dem „discerning body“ selbst geschehen, obliegt aber meist eher Fachleuten und institutionalisierten Gremien und Verantwortungsträger*innen. Fragen werden dabei durch Fragen präzisiert. Wichtige Fragestellungen an die Frage sind neben der „Radikalität“: Ob sie beantwortbar ist und die Antwort im Kompetenzbereich des Gremiums und seiner Leitung liegt; Ob sie das Potenzial hat, in der Beantwortung den ganzen „discerning body“, die zuständigen institutionellen Gremien, die Betroffenen und Benachteiligten hinter einer Antwort zu versammeln; Ob eine mögliche Antwort wirklich einen Unterschied machen wird.
Die richtige Frage ist zwar „radikal“, aber sie sollte nicht auf radikale Veränderungen zielen. Absolut disruptive Entscheidungen sind oft eher eine Versuchung des „Feindes der menschlichen Natur“ (Ignatius von Loyola), als ein Wirken und Wollen des Geistes Gottes. Sie führen auch meist dazu, dass die Ergebnisse nur gewaltförmig durchgesetzt werden können und so schwere Verletzungen und Verwerfungen generieren. Die Regeln für die Unterscheidung der Geister warnen aber umgekehrt auch vor zu reformistischen Fragestellungen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass bei Personen, Gruppen oder Institutionen, die langfristig auf einem absteigenden Pfad sind, die Ungeister kleinschrittig, „vernünftig“, reformistisch, verlängernd und verdünnend ansetzen, während der Geist Gottes in Bekehrung und Umkehr ruft.
Nicht selten zielt eine falsche Frage an ein Gremium primär auf Zustimmung und nicht auf Beratungen mit dem Potenzial für kreative und emergente neue Lösungen. Neben dann nur gering sich ausbildendem Commitment der Gremienmitglieder, die sich leicht als „Ja-Sager“ missbraucht fühlen, entstehen dabei oft Ergebnisse, die „schwächer“ sind als die Vorlage, die Fachleute erarbeitet haben und für die nun die Zustimmung eingeholt werden soll. Dies führt nämlich immer zum Eintrag von Bedenken, Seitenwegen, Reichweitebegrenzungen. Die Antwort ähnelt dann mehr dem kleinsten gemeinsamen Nenner, denn einem starken, zukunftsmutigen Konsens. Auch führen falsche Fragen fast zwangsläufig zu Verteilungskämpfen und Gewinner-Verlierer-Spaltungen.
Die richtige Frage schafft also Raum für ergebnisoffene Prozesse, in denen Lösungen emergent, aus dem Beratungsgeschehen selbst heraus entstehen. Die richtige Frage lädt nicht ins „Downloading“ (C.O.Scharmer, Theorie U) vermeidlicher Problemlösungen ein, sondern in die mühsamen Prozesse des Loslassens, der Bekehrung und der auf Emergenz horchenden Präsenz. Die besten Fragen halten eine Sehnsucht offen, motivieren zu immer neuer Suche, haben aber keine schnelle Antwort verdient.
Die richtige Frage zu finden, ist Verantwortung der geistlichen Leitung. Letztlich liegt aber auch die Macht über die Frage im „discerning body“ selbst. Es kann durchaus sein, dass erste geistlich inspirierte Beratungsprozesse nur dem Auffinden der richtigen Frage gewidmet werden müssen.
…
B. Entscheidungsfeststellung
Die zweite Phase – die Phase der Entscheidungsfeststellung (decision making) – stellt der geistlichen Leitung weitere Aufgaben.
Synthese
Beratungsergebnisse eines „discerning body“, schon gar wenn sie mittels Gespräch im Geist erarbeitet werden, haben oft eine „schwebende“ Qualität. Man spürt zwar dass eine Richtung oder sogar ein Konsens sich einzustellen beginnt, aber er wird in der Regel eben nicht aus dem „discerning body“ selbst heraus, in eine griffige, zustimmungsfähige Formulierung gebracht. Aufgabe der geistlichen Leitung ist es deshalb, aus dem Beratungsgeschehen ein Ergebnis zu synthetisieren und zu formulieren.
Da die geistliche Leitung in der ersten Phase gleichwertiger Teil der Beratungen ist, muss die Beratung erst zu einem (einstweiligen) Abschluss kommen. Das Gespür dafür zu entwickeln, kann nicht Aufgabe der involvierten Leitung sein, sondern kommt den Begleiter*innen, gegebenenfalls den Moderator*innen zu. Die geistliche Leitung benötigt dann ein Zeitfenster, um geisthörend und geistlich unterscheidend die Beratungen Revue passieren zu lassen. Entscheidend ist es, den Geist der Beratung, und den Geist Gottes hinter der Beratung, zu erfassen. In dieser sekundären Bearbeitungsschleife emergieren Elemente des Ergebnisses, die dann in einem redaktionellen Schritt in eine Formulierung gebracht werden müssen.
Diese Synthese wird dem „discerning body“ vorgelegt. Erst wenn die Mitglieder sich gemeinsinnig, konsensnah in der Formulierung wiederfinden, werden weitere Schritte eingeleitet.
…
Entscheidungsfeststellung
Nun kommt es darauf an, wem die Entscheidung zusteht – dem*der Verantwortlichen, dem Präsidium, einem institutionalisierten Gremium… Wer immer die Synthese aufnehmen muss, um sie einer Entscheidung zuzuführen, wird ein drittes Mal auf die Möglichkeiten der Unterscheidung der Geister zurückgreifen. Dabei sollte er*sie erneut von einer geistlichen Begleitung dialogisch unterstützt werden – im Idealfall von einem*einer anderen Begleiter*in, als der Begleitung des „discerning body“.
Bei weitreichenden Entscheidungen ist es durchaus angemessen für diese Reflexion und Unterscheidung einige Tage anzusetzen. Gegebenenfalls sind Konsultationen zu halten, Fachexpertise einzuholen, umfassendere Verantwortlichkeitsebenen einzubeziehen. Während also idealtypisch die Sitzung des „discerning body“ mit einer Synthese endet, lohnt es, die Entscheidung erst in einer weiteren Sitzung entweder des „discerning body“ oder des zuständigen institutionalisierten Entscheidungsgremiums zu präsentieren.
Der „discerning body“ oder das Entscheidungsgremium sollte dann nochmals Zeit in Stille, Nachsinnen und Gebet bekommen, um der Frage nachzugehen, ob die Entscheidung, so wie sie nun vorgelegt wird, in allen Gremienmitgliedern anhaltenden „Frieden“ und „Trost“ hinterlässt. Es folgt dann eine letzte Runde in der alle sich äußern und gegebenfalls eine formale Abstimmung. Diese Verzögerung und dieses „Risiko“ durchzuhalten, ist eine weitere Verantwortung der geistlichen Leitung.
Wenn einzelne Mitglieder die Entscheidung nicht mittragen können, bekommen sie die Möglichkeit, knapp ihre Bedenken zu artikulieren. Die geistliche Leitung entscheidet dann, ob und wie die Weisheit, die in diesen letzten Wortmeldungen steckt, noch in die Entscheidung einbezogen werden kann.
Abschließend stellt die geistliche Leitung dann die nun umfassend bestätigte Entscheidung fest und bringt Schritte und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Erfolgskontrolle auf den Weg. Es ist dabei sehr sinnvoll eine symbolische Geste des Commitments gemeinsam von Leitung und „discerning body“ beziehungsweise Entscheidungsgremium zu ermöglichen oder die Beratung mit einer Liturgie abzuschließen.
…
Dissenz zwischen Leitung/Entscheidungsgremium und „discerning body“
Es ist eher selten, kann aber vorkommen, dass die geistliche Unterscheidung der Verantwortlichen oder des institutionellen Entscheidungsgremiums nachgängig zur Synthese der Entscheidungsfindung, von dieser abweicht. Das bedeutet, dass noch kein Ergebnis gefunden wurde. Keinesfalls kann die Entscheidungsfindung der Verantwortlichen gegen die Konsens des „discerning body“ als Ergebnis behauptet werden. Das würde dem Geist Gottes und dem Gremium Würde und Weisheit absprechen.
In diesem Fall ist also die Entscheidung noch nicht reif und es muss ein weiterer Beratungsschritt – nun unbedingt gemeinsam aus Verantwortlichen/institutionalisiertem Entscheidungsgremium und „discerning body“ – folgen. Dies zu bewerkstelligen ist Aufgabe der geistlichen Leitung.
Der Dialog ist erst zu Ende, wenn ein wirklich gemeinsinniges Ergebnis gefunden wurde – keine Gewinner und Verlierer zurückbleiben. Dafür gelten die gleichen Regeln und Rahmenbedingungen, wie oben beschrieben. Erst dann ist die Entscheidung gefunden und reif. Erst dann ist es eine Entscheidung des Gottesvolkes, das in seinem gemeinsamen Glaubenssinn nicht fehlgeleitet sein kann.