Hinweise zur Prävention von Geistlichem Missbrauch im Kontext Geistlicher Bewegungen und Gemeinschaften“.

Wenn die Gefahr geistlichen Missbrauchs im Raum steht, werden sich alle Beteiligten dessen oft erst zeitlich verzögert bewusst. Der Text hilft, schneller auf solche Verzerrungen aufmerksam zu werden.

Der Text ist zuerst in der “Korrespondenz für die Spiritualität der Exerzitien” erschienen.

Text: Bernhard Deister – Photo: Jnicosv/Pixabay.com

Diener eurer Freude (2 Kor 1,24)

Herren oder Diener?

Ob Paulus auch an die Gefahren Geistlichen Missbrauchs in der Kirche gedacht hat, als er den Korinthern geschrieben hat, dass er und seine Begleiter „nicht Herren über euren Glauben, sondern Diener Eurer Freude“ sein wollen, wissen wir nicht. Aber auch schon der Völkerapostel musste mit Missverständnissen und Fehlverhalten von Verantwortlichen in der Urgemeinde umgehen.

Die Enthüllungen und Erkenntnisse bezüglich sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche[1] haben deutlich vor Augen geführt, dass es in der Kirche Menschen gibt, die nicht Diener der Freude und des geistlichen Wachstums der ihnen Anvertrauten sind, sondern sich zu Herren über den Glauben und das Leben anderer machen.[2]

In jeder Beziehung ist Macht/ Ohnmacht ein Aspekt, der sich hinderlich auf das Miteinander und die Personen auswirken kann. In hierarchischen Verhältnissen wie innerhalb eines Ordens, einer Geistlichen Gemeinschaft oder Bewegung, wie auch in einer Einzelbegleitung, kann es dabei zu Machtmissbrauch unter dem Deckmantel geistlicher Fürsorge oder Leitung kommen. Durch die Aufarbeitung des Missbrauchs durch sexualisierte Gewalt haben wir gelernt, wie hilfreich eine differenzierte Sprache und Klassifikation ist. Dabei gibt es ein Kontinuum von geistlichen Missverständnissen, spirituellem Fehlverhalten und dem, was wir unter geistlichem Missbrauch subsummieren, der das geistliche Wachstum der Betroffenen wesentlich erschwert oder gar zum Erliegen bringt.

Dass es sich beim Geistlichen Missbrauch nicht nur um eine Gefahr in seelsorglichen Einzelkontakten wie Geistlicher Begleitung oder Beichte handelt, sondern um ein Problem, das auch unsere Geistlichen Bewegungen und Gemeinschaften betrifft, haben die deutschen Bischöfe mit ihrem auf Initiative der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue Geistliche Gemeinschaften“ ausgerichteten internen Studientag der Kommissionen III, IV und XII am 31.10.2018 in Mainz deutlich gemacht. [3]

Die Wahrnehmung der/ des Betroffenen der entsprechenden Situation als geistlichen Missbrauch erwacht oft erst mit zeitlicher Verzögerung, wenn die Rahmenbedingungen eine kritische Hinterfragung des Geschehenen erlauben (vgl. Doris Wagner[4]). Bei der Beurteilung eines geistlichen Missbrauchs ist neben der subjektiven Wahrnehmung des/der Missbrauchten auch die Intention des Leitenden zu hinterfragen. Wo gab es innerhalb echter Fürsorge missverständliche Äußerungen oder Fehlentscheidungen, wo wurde bewusst oder unbewusst geistliche Autorität missbraucht, um Macht auszuleben?

Katastrophale Verwechslung

Klaus Mertes, Jesuit und Direktor des Kollegs in St. Blasien, schreibt im Blick auf das Wesen geistlichen Missbrauchs von „drei tiefer liegenden Verwechselungen von geistlichen Personen mit der Stimme Gottes selbst“[5]. Auf Geistliche Bewegungen übertragen, sind dies die Verwechslung der Bewegung bzw. ihrer Leitung mit der Stimme Gottes durch das Mitglied, durch die Leitungspersonen selbst oder durch beide Seiten. Dabei ist immer die Grundlage Geistlichen Missbrauchs, dass der geistlichen Autorität eine Bedeutung und Rolle zugemessen wird, die allein Gott zusteht. Seine Wirkung auf die missbrauchte Person ist, „dass dieser betreffende Mensch in seinem geistlichen Leben geschwächt und behindert wird“[6], was zu schweren und manchmal lebenslänglich bleibenden psychischen und physischen Folgen führen kann. Dies wiegt umso schwerer, als gerade spirituell sensible und begabte Menschen besonders gefährdet sind, sich in ihrer Suche auf missbrauchende Systeme und Beziehungsangebote einzulassen. Dennoch ist festzuhalten: „Jeder und jede kann anfällig sein für geistlichen Missbrauch.“[7]

Geistliche Bewegungen und Gruppierungen

Geistlichen Bewegungen und Gruppierungen haben strukturelle Bedingungen, die Geistlichen Missbrauch begünstigen können. Mit Erschrecken ist festzustellen, dass pathologische Strukturen, die bisher allein Sekten zugeordnet wurden, auch in Orden und Geistlichen Gemeinschaften vorkommen können. Geistlicher Missbrauch ist dabei nicht auf die katholische Kirche beschränkt. Auch  in anderen konfessionellen Kontexten gibt es gravierende Fehlformen.[8]

Prävention

Es geht in der folgenden Zusammenstellung nicht um einen pauschalisierenden Generalverdacht, sondern um eine Sensibilisierung für gefährdende Strukturen und um Ansatzpunkte zur Aufarbeitung und Prävention:

Binnenkirchliche Aufmerksamkeit

Experten weisen auf die „Blindheit der kirchlichen Autoritäten gegenüber den Symptomen des geistlichen Missbrauchs“ und ihre „Entsprechung zu den Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch in Institutionen“[9] hin. Gerade angesichts der Enthüllungen systematischen Missbrauchs und dessen Vertuschung durch kirchliche Autoritäten, wie sie die oben bereits erwähnte MHG-Studie belegt, müssen wir quasi immer und überall mit der Gefahr des Missbrauchs geistlichen Vertrauens rechnen.

Jede menschliche Gemeinschaft hat innere Dynamiken und Hierarchien. Die darin enthaltene Macht ist immer in der Gefahr missbraucht zu werden. Insofern muss konstatiert werden, dass es keine in sich unbedenkliche Form (geistlicher und sonstiger) Macht und Leitung gibt. Die kollegial verfasste Struktur der Kirche ist aber das Fundament für gegenseitige kritische Aufmerksamkeit.

  • Die Mitglieder und die Verantwortlichen in den geistlichen Gruppierungen und der Gesamtkirche haben ein waches Bewusstsein für die Existenz Geistlichen Missbrauchs und kommunizieren offen und transparent darüber.

Sozialstruktur der Mitglieder (isoliert oder offen)

In Geistlichen Bewegungen entstehen durch die Dynamik des Charismas durchaus wertvolle enge soziale Bindung, die sogar die Qualität der Beziehungen mit der Herkunftsfamilie oder auch persönlichen Freunden übertreffen können. Förderlich für Geistlichen Missbrauch ist es, wenn diese Gemeinschaftsbeziehungen konkurrierend verstanden werden und eine zunehmende Isolation des Einzelnen durch die Gemeinschaft aktiv angestrebt wird.

  • Mitglieder unterhalten auch weiter Kontakte zu Menschen außerhalb der Bewegung.

Selbstverständnis und Leben des Einzelnen

Neben der sozialen Isolation kann es auch zu einer geistig-geistlichen Engführung und Ideologisierung kommen. Deshalb sollte dem Einzelnen ein Zugang zur theologischen und spirituellen Fülle der christlichen Tradition erschlossen, und nicht eine einzelne Form spiritueller Praxis absolut gesetzt werden. Es ist dabei zu fragen, ob die spirituelle Praxis von Leistungsdruck und –denken, oder von gemeinsamer Freude und Lebendigkeit und auch Raum für individuelles Tun und Erleben geprägt ist. Gefährdend sind Kontrollmechanismen, ob ‚richtig‘ geglaubt und gebetet wird. Ziel verantwortlicher spiritueller Begleitung ist immer ein mehr an persönlicher Reife und spiritueller Selbstbestimmung.[10]

Hier ist auch die Frage nach asketischen Idealen und der Gestaltung des Alltags zu stellen. Nur in einem Umfeld, in dem ausreichend Schlaf, Zeiten der persönlichen und gemeinschaftlichen Erholung und auch eine gesunde und ausgeglichene Ernährung berücksichtigt sind, können Menschen auf Dauer körperlich wie seelisch gesund reifen – während chronischer Mangel eine destabilisierende Wirkung hat und missbräuchliche Abhängigkeiten begünstigt. Auf geistlicher Ebene ist dies die Frage nach einer geerdeten, die Natur des Menschen und seine Grenzen und Bedürfnisse berücksichtigenden, ganzheitlichen Spiritualität.

  • Die Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit des Einzelnen werden gefördert und die persönliche Gewissensfreiheit und die Unmittelbarkeit des Einzelnen vor Gott gewahrt.

Selbstverständnis der Gemeinschaft

Wer sich einer Geistlichen Gemeinschaft oder Gruppierung anschließt, wird dort etwas gefunden haben, was begeistert und hilft, die Botschaft Christi intensiv zu leben. Gefährlich wird eine Hybris, die das eigene Charisma, die eigene Gemeinschaft nicht mehr als eine der vielen, sondern als DIE Gabe des Heiligen Geistes oder gar für diesen selbst hält.[11] Hieraus folgt meist „ein elitäres Selbstverständnis der Gruppierung als ‚Kirche in der Kirche‘, als einzig reiner und heilender Sauerteig in einer lauen und kranken Großkirche“[12]. Der fruchtbare theologische Austausch mit anderen spirituellen Traditionen und Zugängen und auch der Dialog mit dem kirchlichen Lehramt sind nur bei offener Publikation der zentralen Schriften möglich. Dies beugt einer spirituellen Immunisierung und dem Schaffen von geistlichen Dunkelräumen vor.

  • Jede Geistliche Bewegung und Gruppierung versteht sich – bei aller Freude am geschenkten Ruf – weiter als Teil des Gesamten. Sie steht konkret im Austausch und wertschätzenden Verbund mit anderen Ausdrucksformen von Kirche (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften/ gemeinsamen Veranstaltungen/ …).
  • Mitglieder, welche die Gemeinschaft verlassen, werden im Übergang begleitet und nicht sozial isoliert oder stigmatisiert.
  • Die zentralen Schriften der Gemeinschaft / Bewegung sind für alle Interessierten frei zugängig und werden theologisch diskutiert.

Haltung zu den Gründern

Der Geist schenkt immer neu Gnade und Charismen, um den Leib Christi aufzubauen. So sind in der Geschichte unzählige Bewegungen und Gemeinschaften entstanden, die Wertvolles beigetragen haben. Den Gründerinnen und Gründern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dies darf aber nicht zu einer Überhöhung führen, in der Leben oder Inhalte nicht mehr kritisch reflektieren werden dürfen und gar „Ecken und Kanten“ oder echte Fehler dieser Personen aktiv verschwiegen werden.

  • Die Gründer werden – bei aller Dankbarkeit – als fehlbare und zeitgeschichtlich eingebundene Menschen kritisch gewürdigt.

Leitungsverständnis

Geistliche Gemeinschaften oder Bewegungen, in denen es ein strukturell implementiertes Kritikverbot an Verantwortlichen oder Vorgesetzten gibt, sind besonders gefährdet. Ein pauschales Kritikverbot (oder Schweigegebot) darf seit der Intervention von Papst Benedikt XVI. nicht mehr in Regularien oder Statuten vorgegeben sein[13]. Fragwürdig ist aber schon das informelle Verbot, Handlungen oder gar Haltungen der Leitenden zu hinterfragen. Dabei geht es nicht um die sinnvolle Maxime, sich des „Geschwätzes“ zu enthalten, sondern um ein innerhalb der Gemeinschaft akzeptiertes und sanktioniertes Verbot der konstruktiven Kritik oder Hinterfragung der Leitenden.

  • Die Leitungsarbeit wird – auch bei abgelegtem Gehorsamsversprechen – dialogisch erbracht. Die Personen und Strukturen der Gemeinschaft dürfen hinterfragt und kritisiert werden.

Selbstverständnis der Leitenden

Leitungsverantwortung in Bewegungen geht oft mit großer spiritueller Erfahrung und Ausstrahlung einher und es kann der Eindruck entstehen, den Mitgliedern „am Besten auf ihrem geistlichen Weg helfen zu können“. Das Eigene kann auch als so besonders erlebt werden, dass es jemand ohne diesen Hintergrund nicht verstehen kann. Diese Beschränkung von Begleitung auf die eigene Gemeinschaft kann aber missbräuchliche Strukturen und Abhängigkeitsverhältnisse fördern. Auch kirchenrechtlich ist die Trennung von Leitung und spiritueller Begleitung strikt vorgeschrieben und ein Verstoß gegen diese ein ernsthaftes Vergehen.[14]

  • Den Mitgliedern der Gemeinschaft wird die Möglichkeit zu externer Geistlicher oder auch ärztlicher Begleitung geboten.
  • Das Wohl der Einzelnen steht für die Leitenden über den Interessen der Gemeinschaft/ Bewegung.

Diözesane Verantwortung

Die leidvollen Erfahrungen der Vertuschung von sexualisierter Gewalt durch kirchliche Verantwortliche haben gezeigt, dass es Opfern ohne unabhängige Anlaufstellen kaum ermöglicht ist, ihr Leid und das erlittene Unrecht ohne neue Verletzungen durch Ablehnung oder Beschwichtigung zum Ausdruck zu bringen. Für die Heilung dieser geistlichen Wunden ist eine hohe theologische und spirituelle Kompetenz der Ansprechpartner erforderlich.

Zu empfehlen sind Betroffenen derzeit die jeweiligen diözesanen oder auch überdiözesanen Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt oder die jeweiligen diözesanen Fachstellen für Geistliche Begleitung, die den Kontakt zu kompetenten und erfahrenen Begleiter/innen und anderen Unterstützungsangeboten aber auch rechtlicher Beratung herstellen können.

Für die Prävention sexualisierter Gewalt gibt es auch strafrechtlich einen abgesicherten Rahmen. Im Blick auf Geistlichen Missbrauch ist die Kirche auf sich selbst verwiesen und steht noch am Anfang der Aufarbeitung und des Anliegens, strukturelle Schutz- und Präventionsmechanismen zu verankern. Das Aufdecken und Aufarbeiten des geschehenen Geistlichen Missbrauchs ist die Grundlage künftiger Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit spiritualisiertem Machtmissbrauch.[15]

  • Es wird aktiv auf externe, auch theologisch-geistlich kompetente Ansprechpartner für Verdachtsfälle spiritueller oder sexualisierter Gewalt hingewiesen.
  • Die Gruppierungen nehmen an den (diözesanen) Präventionsprogrammen zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt teil und handeln danach.

Diener der Freude

Der Missbrauch geistlicher Autorität und menschlichen Vertrauens in der Begleitung der spirituellen Sehnsucht der Einzelnen ist eine bedrängende Schattenseite kirchlichen Lebens. Er erschüttert und gefährdet die Glaubwürdigkeit unserer christlichen Botschaft in Kirche und Gesellschaft genauso wie die konkret betroffenen Personen.

Es ist unser aller Pflicht, mit Geistlichem Missbrauch zu rechnen und ein offenes Ohr und Herz für Menschen zu haben, die Anzeichen oder Vollzug dessen in ihrer Glaubensbiographie entdecken und zum Ausdruck bringen. Hierbei darf es weder Vertuschung noch Verdrängung geben, keine falsche Rücksichtnahme auf die Situation von Tätern und erst recht keine Vorwürfe gegenüber Opfern, wie sie sich „auf so etwas“ einlassen konnten.

Das ehrliche „Damit-rechnen“, dass Macht und Autorität immer auch zu Missbrauch führen können (durch bösartiges Wollen ebenso wie durch Achtlosigkeit und Unreife) ist ein erster Schritt der Prävention und Vorbeugung.

Weitergeführt und vertieft werden muss die Prävention durch das aktive Eintreten für die religiöse Mündigkeit und Lebendigkeit des je einzelnen, Gott suchenden Menschen, wie auch der Geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen, denn „persönliche Stärke ist der beste Schutz!“[16]

Unerlässlich bleibt in allen Maßnahmen der Kirche im Gesamten, wie auch in den Geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen der achtsame Blick auf die Begleitenden UND auf die Begleiteten in der immer neuen Unterscheidung der Geister, ob bzw. wo sich „Herren über den Glauben“ erheben statt wie Paulus empfiehlt „Diener Eurer Freude“ zu sein.[17]


[1] Siehe hierzu als umfassende Dokumentation die von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebene s.g. MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, Mannheim, Heidelberg, Gießen, 24. September 2018.

[2] Vgl. hierzu K. Mertes, Geistlicher Machtmissbrauch, in: Geist und Leben 3/2017,249-259. und D. Wagner, Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche, Herder, Freiburg im Breisgau, 2019.

[3] Siehe hierzu Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 177 unter

https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/fachtagung-der-deutschen-bischofskonferenz-in-mainz/detail/

[4] D. Wagner, Nicht mehr ich, Knaur, München 2016.

[5] K. Mertes, Geistlicher Machtmissbrauch, in: Geist und Leben 3/2017, 249.

[6] D. Johnson und J. VanVonderen, Geistlicher Missbrauch: Die zerstörende Kraft der frommen Gewalt, Verlag Projektion, 2003, 23.

[7] D. Reisinger (Wagner) hier in diesem Heft.

[8] Vgl. hierzu auch den Beitrag von H. Lamprecht in Confessio 2/2007, online verfügbar unter www.confessio.de/artikel/130.

[9] K. Mertes, a.a.O., 255

[10] Vgl. hierzu D. Wagner, Spiritueller Missbrauch, 56-68, sowie grundlegender M. Striet, Ernstfall Freiheit, Herder, Freiburg im Breisgau, 2018.

[11] Vgl. hierzu das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre Iuvenescit Ecclesia über die Beziehung zwischen hierarchischen und charismatischen Gaben im Leben und der Sendung der Kirche, Rom 2016. sowie das Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral „Gemeinsam Kirche sein“ (Die Deutschen Bischöfe, Nr. 100), Bonn 2015.

[12] K. Mertes, a.a.O., 254.

[13] K. Mertes, Interview mit dem Domradio Köln am 18. Nov. 2018; https://www.domradio.de/themen/bistümer/2018-11-18/kirche-als-ganzes-wird-frage-gestellt-jesuitenpater-mertes-ueber-geistlichen-missbrauch-der-kirche, abgerufen am 14. Feb. 2019.

[14] Vgl. R. Althaus, Geistlicher Machtmissbrauch. Kirchenrechtliche Aspekte, in: Geist und Leben 2/2018, 159-169.

[15] P. Hundertmark, Prävention spiritualisierten Machtmissbrauchs in der katholischen Kirche, in: DBK, Dokumentation der Fachtagung „Zum Umgang mit geistlichem Missbrauch“ am 31.10.2018 in Mainz, 51-61. Dasselbe führt D. Wagner in ihrem oben bereits angeführten Buch „Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche“ aus.

[16] K. Kluitmann, Geistlicher Missbrauch aus psychologischer Sicht, in: DBK, Dokumentation der Fachtagung „Zum Umgang mit geistlichem Missbrauch“ am 31.10.2018 in Mainz, 27.

[17] Vgl. hierzu ausführlich Th. Gertler, Die Regeln zur Unterscheidung der Geister als Regeln für den Umgang mit Geistlichem Missbrauch, in diesem Heft.

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